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   BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98   

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https://dejure.org/1998,8321
BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98 (https://dejure.org/1998,8321)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1998 - IX B 81/98 (https://dejure.org/1998,8321)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - IX B 81/98 (https://dejure.org/1998,8321)
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  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Dazu gehört ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892).

    In der Beschwerdeschrift müssen die divergierenden Rechtssätze im Urteil des FG und in der Entscheidung des BFH einander so gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (BFH in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 891, m.w.N., ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 18.01.1993 - X B 14/92

    Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgeseuchs als Verfahrensrüge im Rahmen

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Es fehlt außerdem an den Voraussetzungen für eine Divergenz, wenn der angeblichen Divergenzentscheidung des BFH und dem angefochtenen Urteil jeweils unterschiedliche Sachverhalte zugrunde liegen, der vom FG zu entscheidende Sachverhalt mithin nicht als durch den BFH "mitentschieden" angesehen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667, 669, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1996 - VIII B 4/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung der durch Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wird jedoch nicht schon mit der Behauptung dargetan, das angefochtene Urteil sei rechtsfehlerhaft (Beschluß des BFH vom 21. Oktober 1996 VIII B 4/96, BFH/NV 1997, 359).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Die gemeinte Entscheidung VIII R 364/83 (BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311) betrifft keinen dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt, da dort ein Gewerbesteuermeßbescheid gegen ein Rechtsgebilde erlassen wurde, das nicht als Adressat eines Gewerbesteuer- oder Gewerbesteuermeßbescheides in Betracht kommt.
  • BFH, 17.06.1997 - VII B 47/97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Es genügt nicht, wenn lediglich Rechtsfragen formuliert und deren grundsätzliche Bedeutung behauptet, jedoch nicht im einzelnen dargelegt wird, worin die über den Einzelfall hinausreichende allgemeine Bedeutung dieser Rechtsfragen bestehen soll und inwiefern deren Beantwortung in dem einen oder anderen Sinne Einfluß auf die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) hätte haben können (Beschluß des BFH vom 17. Juni 1997 VII B 47/97, BFH/NV 1997, 881).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Dazu gehört ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892).
  • BFH, 28.11.1963 - II 103/60
    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - IX B 81/98
    Auf das Urteil des BFH vom 28. November 1963 II 103/60 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 126) kann die Divergenz nicht gestützt werden, da es einen an den Vater minderjähriger Geschwister gerichteten Grunderwerbsteuerbescheid und damit die materiell falsche Bezeichnung des Steuerschuldners betrifft.
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